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 BRK Starnberg / BRK & Starnberg / Grundsätze |
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Die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes

(verkündet auf der 20. Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Wien 1965)
Menschlichkeit Die internationale
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den
Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht
sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches
Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist
bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen
Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis,
Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen
Völkern.
Unparteilichkeit Die Rotkreuz-
und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse,
Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist
einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei
den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität Um sich das Vertrauen
aller zu bewáhren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an
politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen
Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit Die Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen
Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als
Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen
unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren,
die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung zu handeln.
Freiwilligkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Einheit In jedem Land kann es nur
eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie
muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet
ausüben.
Universalität Die Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen
Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
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