 |
 BRK Starnberg / Kinder & Betreuung / Buchungssystem |
 |
 |
Bei der Kinderbetreuung gilt: Ihr Kind steht im Mittelpunkt

Wir nutzen die gesetzlichen Neuerungen, um unseren Eltern mehr Flexibilität für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder zu bieten. Damit leisten wir einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und werden gleichzeitig dem nunmehr im neuen Gesetz geforderten Bildungsauftrag der Tagesstätten in vollem Umfang gerecht.
In den Kindergärten wird Ihr Kind ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr gerne aufgenommen. Der besondere Betreuungsbedarf der Kleinsten wird bei der Personalausstattung berücksichtigt.
In allen BRK-Kindertagesstätten und -Horten können die Eltern, die für sie passenden Nutzungsstunden-Kontingente pro Woche frei wählen. Beachten müssen sie dabei in den Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorten lediglich die Anwesenheitspflicht in der vierstündigen Tageskernzeit, die für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes vom Träger vorgegeben ist, sowie unerwünschte Abholzeiten, etwa während des Mittagessens. In den Kinderkrippen gelten hierzu besondere Regelungen. Diese erfahren Sie von der Krippenleitung.
Wir bieten interessierten Eltern eine persönliche Beratung zur Buchung an. Dabei erhalten die Eltern auch einen Überblick über das tägliche Angebot der Tagesstätte, zum Beispiel über die Projekte, die gemeinsam mit den Kindern umgesetzen´werden. Neben dem Bildungsangebot in der vierstündigen Tageskernzeit fallen hierunter beispielsweise Bewegungsangebote, musikalische Früherziehung, Sprachförderung und Englisch-Unterricht.
In allen Tagesstätten legen wir besonderes Augenmerk auf die individuelle Beobachtung des Entwicklungsverlaufs jedes Kindes und erörtern die Ergebnisse dieser kontinuierlichen Beobachtungen in regelmäßigen Elterngesprächen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den Tagesstättenleitungen.
|
 |
 |
|
 |
|
 |